Allgemeine Geschäftsbedingungen

der MUS Holding GmbH

TEIL A: ALLGEMEINER TEIL

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für alle Verträge, Beratungsleistungen, IT-Dienste und Lizenzvergaben der MUS Holding GmbH (im Folgenden „Holding“) gegenüber ihren Kunden und Vertragspartnern (im Folgenden „Auftraggeber“).

(2) Das Angebot der Holding richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern (§ 13 BGB) ist ausgeschlossen.

(3) Abweichende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Holding stimmt deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsschluss und Vergütung

(1) Angebote der Holding sind freibleibend. Ein Vertrag kommt durch beidseitig unterzeichnete Vertragsdokumente, eine schriftliche Auftragsbestätigung der Holding oder durch die Bereitstellung der vertraglichen Leistung (z. B. Zugangsdaten zu Software) zustande.

(2) Rechnungen der Holding sind, sofern nicht vertraglich anders definiert, sofort nach Zugang ohne Abzug fällig.

TEIL B: MANAGEMENT- UND STRATEGIEBERATUNG (MUS Consulting)

§ 3 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang (Dienstvertrag)

(1) Erbringt die Holding Beratungsleistungen (z. B. in den Bereichen Operational Excellence, Prozessoptimierung oder Vorbereitung auf ISO-Zertifizierungen), so handelt es sich um Dienstverträge gemäß § 611 BGB.

(2) Die Holding schuldet die qualifizierte und fachgerechte Erbringung der Beratungsleistung, jedoch ausdrücklich keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, keine Umsatzsteigerungen und keine erfolgreiche Zertifizierung durch externe Prüfstellen.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Holding alle für die Beratung erforderlichen Unterlagen, Daten und Informationen rechtzeitig, vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen. Verzögerungen, die aus einer Verletzung dieser Mitwirkungspflicht resultieren, gehen nicht zu Lasten der Holding.

TEIL C: IT-DIENSTLEISTUNGEN, SAAS & DATA-HUB

§ 5 Bereitstellung von Software und IT-Infrastruktur

(1) Sofern die Holding dem Auftraggeber Zugang zu Softwareanwendungen, Dashboards oder cloudbasierten KI-Analysen gewährt (Software-as-a-Service), räumt sie dem Auftraggeber ein nicht-ausschließliches, auf die Vertragslaufzeit beschränktes und nicht übertragbares Recht ein, diese Dienste für interne Geschäftszwecke zu nutzen.

(2) Die Holding gewährleistet eine branchenübliche Verfügbarkeit der IT-Dienste, übernimmt jedoch keine verschuldensunabhängige Garantie für eine unterbrechungsfreie Erreichbarkeit. Wartungsfenster werden dem Auftraggeber rechtzeitig angekündigt.

§ 6 Datennutzung und Datenveredelung

(1) Der Auftraggeber stimmt zu, dass die Holding berechtigt ist, maschinen- und prozessspezifische Anlagendaten, die über die bereitgestellten Schnittstellen generiert werden, zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten.

(2) Die Holding ist berechtigt, diese Daten in anonymisierter Form zur kontinuierlichen Verbesserung ihrer eigenen KI-Modelle, Algorithmen (Predictive Maintenance) und Instandhaltungskonzepte ("Data-Hub") zeitlich unbeschränkt zu nutzen und auszuwerten.

TEIL D: GEISTIGES EIGENTUM (IP) & LIZENZEN

§ 7 Schutz des geistigen Eigentums

(1) Die Holding bleibt alleinige Inhaberin sämtlicher Rechte am geistigen Eigentum (Intellectual Property). Dies umfasst insbesondere Markenrechte ("MUS"), Urheberrechte an Softwarecodes, Instandhaltungskonzepte (z. B. TPM-Rahmenwerke), Schulungsmaterialien und Auswertungsalgorithmen.

(2) Jede Nutzung, Vervielfältigung oder Weitergabe dieser Materialien durch den Auftraggeber, die über den vertraglich explizit eingeräumten Zweck hinausgeht, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Holding. Reverse Engineering von bereitgestellter Software ist strengstens untersagt.

TEIL E: HAFTUNG, GEHEIMHALTUNG & SCHLUSSBESTIMMUNGEN

§ 8 Haftungsbeschränkung

(1) Die Holding haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung der Holding auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Holding haftet insbesondere nicht für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Produktionsausfälle oder den Verlust von Daten, sofern letzterer durch regelmäßige, branchenübliche Backups des Auftraggebers hätte vermieden werden können.

§ 9 Geheimhaltung

Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, von denen sie im Rahmen der Vertragsdurchführung Kenntnis erlangen, strikt vertraulich zu behandeln und unbefugten Dritten nicht zugänglich zu machen.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz der Holding (Ludwigshafen am Rhein).

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.